Im Deutzer Hafen wird davon ausgegangen, dass sich im Boden noch Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg befinden können, da das Gebiet früher bombardiert wurde. Deshalb müssen vor Beginn aller Bauarbeiten verpflichtende Sondierungen und Räumungen durch den Kampfmittelräumdienst durchgeführt werden, um mögliche Blindgänger sicher zu entfernen.

Die Kampfmitteluntersuchung und -räumung ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Aufgabe des Staates. Generelle Informationen zu dem Thema finden Sie hier:
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/sicherheit-ordnung/kampfmittelangelegenheiten/index.html