Das kann pauschal nicht gesagt werden.
Für die freifinanzierten Wohnungen werden Marktpreise angesetzt. Die öffentlich geförderten Wohnungen unterliegen dem Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), gemäß derer die Mieten angepasst werden. Und für die mietpreisgedämpften Wohnungen wird ein Mittelwert angesetzt.