Alternative Wohnformen sollen möglichst frühzeitig berücksichtigt werden.
Die zeitliche Abfolge der Grundstücksvergabe und -entwicklung unterliegt einiger Abhängigkeiten, u. a. dem zu gewährleistenden Schutz der Wohnbebauung vor Lärm. Daher muss zuerst die südliche Bebauung für die gewerbliche Nutzung hergestellt werden bevor die Wohnbaufelder, in denen auch alternative Wohnangebote vorgesehen werden sollen, vergeben werden.