Ja.
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen werden für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein. Dies wird auch im Bebauungsplan rechtsverbindlich festgelegt.
Ja.
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen werden für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein. Dies wird auch im Bebauungsplan rechtsverbindlich festgelegt.